CasaFan - Ventilatori

2 Gewerbetauglich geprüfte Ventilatoren Viele Elektrogeräte sind zur Verwendung im Haushalt entwickelt und auch als solche klassifiziert. Da der Einsatz im Gewerbe völlig andere Anforderungen an den Aufbau und die Nutzung solcher Geräte stellen kann, sind hier vorab die Gefahren und Risiken zu prüfen. Der Arbeitgeber als Betreiber muss auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des vorgesehenen Verwendungszweckes und der damit verbundenen Einsatzbedingungen entscheiden, ob ein „Haushaltsgerät“ oder ein professionelles Gerät für die konkrete Anwendung in seinem Unternehmen eingesetzt werden soll. Die Gefährdungsbeurteilung wird üblicherweise durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit eines Unternehmens erstellt. Hierbei wird präventiv geprüft, welche Maßnahmen für die Sicherheit und die Gesundheit von Mitarbeitern zu treffen sind. Sicher fehl am Platz war ein Kunststoffventilator, den ein Mitarbeiter in einer Hamburger Industrieproduktion an einer Produktionsmaschine aufstellte, um das Klima für sich angenehmer zu gestalten. Er hatte am Ende seiner Schicht vergessen den Ventilator abzuschalten. Dieser geriet durch die Eigenerwärmung des Motors in Verbindung mit der Abwärme der Produktionsmaschine in Brand und verursachte einen erheblichen Schaden. Dieser wäre durch Einsatz eines geeigneten Gerätes zu vermeiden gewesen. Prüfung nach DGUV Abschnitt 3 Das Unternehmen / der Arbeitgeber ist für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei der Arbeit verantwortlich. Hierzu gehört, dass alle elektrischen Betriebsmittel, ob stationär oder ortsveränderlich, den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) entsprechen. Sie müssen errichtet, betrieben, gewartet, instand gehalten und geprüft werden, um die Unfall- und Brandgefahr zu minimieren. Die elektrische Sicherheit ist bei erstmaliger Inbetriebnahme sowie in regelmäßig wiederkehrenden Abständen gemäß DGUV Abschnitt 3 zu prüfen.

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